Westumfahrung Forsttrassen

Das Bauamt Rosenheim hat bereits im April 2008 die Umsetzbarkeit der Westumfahrungsvarianten wegen der Umweltschutzauflagen in Zweifel gezogen und diese Zweifel bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie im Januar 2009 verstärkt vorgetragen!

Streckenverlauf

Variante 1

  • Diese Variante knüpft höhenfrei an der B304 westlich Reitgesing an, durchfährt
    den Forst ca. 5 km nach Norden bis zum Forsthaus St. Hubertus.
  • Dort mündet nachgeordnet die Verbindungsspange von der bestehenden St2080 (Kreisel nördlich der Autostadt) in Variante ein.
  • Die Variante folgt dann dem Verlauf des geschotterten Waldweges nach AnzingRichtung Nordwesten und schwenkt westlich Obelfing nach Norden um Anzing zu umgehen. Sie endet an der St 2081 nahe der Autobahn-Anschlussstelle Anzing an der A94 an einem Kreisverkehr.

Variante 2

  • Diese Variante knüpft höhenfrei an der B304 westlich Reitgesing an, führt westlich des Egglburger Sees bis zum südlichen Rand des Ebersberger Forstes.
  • Im südlichen Rand des Ebersberger Forstes ist das Gelände sehr bewegt, sodass eine Talbrücke mit 410m Länge nötig währe, um die dortigen tiefenEinschnitte zu queren.
  • Diese Variante schwenkt danach nach Osten, der Waldweg von Ebersberg nach Anzing würde über diese Variante geführt und erreicht die bestehende St2080 ca. 700m nördlich des Kreisels beim ALDI-Auslieferungslager.
  • Die hohe Verkehrsbelastung der Verknüpfung macht dort einen (weiteren) Kreisverkehr.

Westumfahrung Variante 1 und 2

Kerndaten

Bewertung im Detail

Länge und KOsten

  • V 1: über 15 km lang, davon über zwei Drittel im Wald. Die Gesamtkosten beliefen sich laut der Machbarkeitsstudie des Rosenheimer Bauamts auf 31,7 Mio €.  
  • V2: 5 km lang, davon über zwei Drittel im Wald. Die Gesamtkosten beliefen sich laut der Machbarkeitsstudie des Rosenheimer Bauamts auf über 21,3 Mio €.

Entlastungswirkung

Die Entlastungswirkung der Westumfahrungen für das Stadtzentrum von Ebersberg wäre so gering wie bei keiner der anderen Varianten. Dies hat zwei entscheidende Gründe:

 

  1. die Hauptverkehrsströme nach Norden kommen nach Fertigstellung der Südumgehung von Osten und Süden. Vor allem für die Autofahrer von und nach Osten (Wasserburg) würden die möglichen Westumfahrungen erhebliche Umwege mit sich bringen, denn um sie zu erreichen müssten die Autofahrer erst 6 Kilometer um Ebersberg auf der Südumgehung herumfahren. Da aber ein Rückanschluss der Westumfahrung (V1) zum Ebersberger Gewerbegebiet geschaffen werden müsste (und bei V2 sowieso gegeben ist), ist klar, was passiert: die Autofahrer/innen aus Osten und Westen kürzen durch Ebersberg ab.
  2. da die Westumfahrungen sehr weit vom Ort entfernt (3 km) bei Reitgesing ansetzen würden, würde sie keinerlei „Ebersberger Verkehr“, sprich: Binnen, Quell- und Zielverkehr aufnehmen

Naturzerstörung & Flächenverbrauch

Der Flächenverbrauch der beiden Westumfahrungsvarianten wäre enorm. Die Westumfahrung V1 würde über 120.000 m² Boden versiegeln, was einer Fläche von über 20 Fußballfeldern entspricht. Beiden Varianten fielen tausende von Bäumen zum Opfer.

Beide Varianten durchschnitten den Ebersberger Forst in Bereichen in denen er naturrechtlich mehrfach Geschütz ist:

 

V1 durchschnitt:

  • auf 13 km Länge so genannten Bannwald,
  • auf 10 km Länge Landschaftsschutzgebiet und
  • auf 3,5 km FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat: höchster EU-Naturschutz, in diese Gebiete darf nach § 34 BNatSchG nur eingegriffen werden, wenn keine zumutbaren Projekt- und Standortalternativen gibt)                

V2 durchschnitt:

  • auf 3,5 km Länge so genannten Bannwald,
  • auf 6 km Länge Landschaftsschutzgebiet und
  • auf 2,2 km FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat: höchster EU-Naturschutz, in diese Gebiete darf nach § 34 BNatSchG nur eingegriffen werden, wenn keine zumutbaren Projekt- und Standortalternativen gibt)

GEfährdung von Gewässern/ Trinkwasser

Der Ebersberger Forst ist das Rückrat – nicht nur der landkreisweiten – Trinkwasserversorgung. Jeglicher Eingriff vor allem in die Wasserschutzgebiete sollte nach Möglichkeit unterbleiben.


Lärmemissionen

Die Abnahme des Verkehrslärms in der Innenstadt fiele bei den Westumfahrungsvarianten gering aus, da Lärm nicht proportional zum Verkehrsrückgang abnimmt. Bei dem von Prof. Harald Kurzak prognostizierten Rückgang des Verkehrs in der Stadt ergäbe sich rechnerisch bei keinem Straßenabschnitt eine Lärmreduktion von mehr als 1,5 dB(A). Das menschliche Gehör nimmt aber erst ab ca. 3 dB (A) Schalländerungen war.

 

Demgegenüber würde Kilometerlang – heute absolut ruhiger Wald – neu verlärmt werden.

Bei V1 liegen zusätzlich fünf Anwesen im Ebersberger Norden an der Verbindungsspange innerhalb der 49 dB(A) Isophone und in Obelfing bei Anzing vier in der 54 dB(A) Isophone.

Abgase (Lokal und Global)

In der Innenstadt würden die Autoabgase leicht abnehmen. Auf der Westumfahrung werden die Autoabgase von einem Quasi-Null-Wert stark ansteigen. Insgesamt werden im Raum Ebersberg nach dem Bau der Westumfahrung eher mehr Autoabgase ausgestoßen wie vor deren Bau. Die Abnahme der Emissionen in der Stadt, dank des leicht reduzierten Stopp-and-go-Verkehrs wird durch die höheren Geschwindigkeiten auf der Westumfahrung und die Umwege mehr als ausgeglichen.


Energieverbrauch

Neben den zusätzlichen Winterdienstfahrten würde sich die enormen Umwege negativ auf die Energiebilanz auswirken, und zwar umso mehr je mehr man die Autofahrer/-innen dazu zwingt, diese Strecke zu benutzen.

Verwirklichungszeitraum

Der Bund Naturschutz und die Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst e.V. haben angekündigt, dass sie alle rechtlichen Mittel (d.h. Klage bis zum Europäischen Gerichtshof) ausschöpfen würden, sollte von staatlicher Seite der Ebersberg Forst mit Straßenbauprojekten angetastet werden.

 

Das Bauamt Rosenheim hat bereits im April 2008 die Umsetzbarkeit der Westumfahrungsvarianten wegen der Umweltschutzauflagen in Zweifel gezogen und diese Zweifel bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie im Januar 2009 verstärkt vorgetragen.

 

Vorschläge die Trasse in überdeckelten Tieflagen zur Schonung des FFH-Gebietes zu führen wurden vom Bauamt Rosenheim nicht berücksichtigt, da dies an den grundsätzlichen Einschränkungen im FFH-Gebiet nichts ändert, jedoch die Kosten extrem in die Höhe treiben würde.